Die Frist für den Führerschein-Umtausch läuft!
06.04.2022
Es ist ein riesiger bürokratischer Aufwand: Ab diesem Jahr müssen rund 43 Millionen Führerscheine gegen fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Corona-bedingt wurden nun die Fristen geändert.
Tschüss, grauer Lappen, ciao rosa Pappe: Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 gegen einen neuen, EU-weit einheitlichen Führerschein umgetauscht werden. So soll vor allem sichergestellt werden, dass nur Führerscheine genutzt werden, die aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllen.
Bei der großen Umtausch-Aktion handelt es sich lediglich um einen „verwaltungstechnischen Umtausch“. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Der Führerschein kann dabei grundsätzlich in den zuständigen Fahrerlaubnisbehörden umgetauscht werden. Teilweise können die Führerscheine auch in den Bürgerämtern umgetauscht werden.
Für den Umtausch ihres Führerscheins benötigen Autofahrerinnen und Autofahrer drei Dinge: Ihren Personalausweis oder ihren Reisepass, den alten Führerschein im Original und ein aktuelles biometrisches Foto. Der Umtausch selbst kostet rund 25 Euro.
Die erste Frist für den Führerschein-Umtausch endete bereits am 19. Januar 2022. Zumindest theoretisch. Doch weil es aufgrund der Corona-Pandemie schwer war, rechtzeitig Termine bei der örtlichen Führerscheinstelle zu bekommen, wurde die erste Frist verlängert: Alle Autofahrer:innen der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, können ihren Führerschein noch bis zum 19. Juli 2022 umtauschen.
Das hier sind die aktuellen Fristen laut dem Bundesverkehrsministerium:
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953-1958 |
19.01.2022* |
1959-1964 |
19.01.2023 |
1965-1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
*Fristverlängerung bis 19. Juli 2022 (Anmerkung der Redaktion)
2. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden *:
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999-2001 |
19.01.2026 |
2002-2004 |
19.01.2027 |
2005-2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012-18.01.2013 |
19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins
Für alle, die es gar nicht erwarten können, ihre alten Lappen zu entsorgen, ist ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments auch jederzeit möglich.